ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Vertragsbedingungen der
plan4U, Winterthur

Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufs- und Geschäftsbedingungen. Die "Allgemeinen Bestimmungen" gelten für alle Produkte und Leistungen, die von plan4U geliefert werden.

1. Vertragsabschluß

Ein gültiger Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von plan4U zustande. Zusatz- und Änderungsvereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch plan4U. Der Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den umseitig und auf der Folgeseite aufgeführten Leistungsbeschreibungen sowie diesen Vertragsbedingungen. Prospekte, Dokumentationen, Organisationspläne, Ausschreibungsunterlagen oder den Vertrag vorbereitende Dokumente bestimmen den Leistungsumfang nur, soweit sie ausdrücklich einbezogen sind.

2. Lieferung und Leistung

2.1. Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbindlich.

2.2. plan4U ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.

2.3. plan4U ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, mit der Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen.

2.4. Änderungen im Leistungsumfang erfordern eine schriftliche Vereinbarung über Kosten und Liefertermin.

3. Leistungsverzögerung

3.1. Leistungsverzögerung bei plan4U

3.1.1. Wird plan4U an der rechtzeitigen vertragsgemäßen Lieferung der Produkte oder der rechtzeitigen vertragsgemäßen Leistungserbringung durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder Lieferstörungen beim Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer behindert, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.

3.1.2. Wird plan4U die Vertragserfüllung aus den in Ziffer 3.1.1. genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird plan4U von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung frei. Von der Behinderung und der Unmöglichkeit wird plan4U den Kunden umgehend verständigen.


3.1.3. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen, wenn plan4U sich in Verzug befindet und der Kunde plan4U schriftlich unter Androhung des Rücktritts bzw. der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzt. Für Rücktritt und Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Sie können erst erklärt werden, wenn plan4U nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Befindet sich plan4U mit der Lieferung eines Teils der Produkte in Verzug und kann der Kunde die anderen Produkte davon unabhängig nutzen, ist der Kunde lediglich zu einem entsprechenden teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.2. Verzug des Kunden

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist plan4U berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu berechnen.

4. Zurückbehaltung und Aufrechnung

4.1. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von plan4U nur berechtigt, wenn net plan4U die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgesetzt worden ist.

4.2. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder Leistung aus der Geschäftsverbindung in Verzug, ist plan4U berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises nebst allen Nebenforderungen (z.B. Versandkosten) im Eigentum plan4U (Vorbehaltsware).

5.2. Der Kunde darf die Produkte nur mit schriftlicher Zustimmung von plan4U veräußern, vermieten, verpachten oder sonst darüber verfügen, solange die Produkte Eigentum von plan4U sind. Insbesondere ist der Kunde in diesem Fall nicht zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung der Produkte berechtigt. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln

5.3. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der plan4U-Forderung um mehr als 20%, wird plan4U insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.

5.4. Der Kunde hat plan4U den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich mitzuteilen und plan4U in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

6. Zahlung und Vergütung

6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

6.2. Zahlungen werden mit der Lieferung/Leistung fällig

6.3. Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit diese vom Kunden bereits vor vollständiger Lieferung selbständig genutzt werden können.


7. Mitwirken des Kunden

7.1. Eine rechtzeitige und vertragsgemäße Leistung von plan4U ist nur dann möglich, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.

Neben der eventuell erforderlichen Vorlage des Pflichtenheftes und der Organisationsabnahme wird der Kunde plan4U unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch plan4U erforderlich sind.

 

8. Abnahme

Alle Leistungen von plan4U gelten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich angenommen werden, spätestens 4 Wochen nach Erbringung der Leistung als abgenommen, es sei denn, daß zuvor ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird. Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.

9. Gewährleistung

9.1. Der Kunde kann Minder- und Fehlleistungen sowie sofort erkennbare Mängel nur innerhalb 8 Tagen nach Erbringung der Leistung beanstanden. Sämtliche Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate.

9.2. Bei berechtigter Beanstandung behebt plan4U die Mängel nach ihrer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung.

9.3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, daß der Anwender, oder von plan4U nicht beauftragte Dritte, Änderungen vorgenommen haben.

 

10. Haftung von plan4U

Über die in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Ersatzansprüche hinaus haftet plan4U gleich aus welchem Rechtsgrund nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, fehlerhafter Beratung oder Einweisung, oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Die Haftung für den Verlust eventuell verlorener Daten ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht entsprechend den Hinweisen von plan4U bzw. im üblichen Umfang Datensicherung betrieben hat.

Der Höhe nach sind etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund auch immer, insgesamt auf CHF 50.000,00 (Fünfzigtausend Schweizer Franken) begrenzt.

11. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei plan4U oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet.

12. Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund unwirksam sein oder werden - so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Winterthur


plan4U, Winterthur, Februar 2005


Mein Beitrag
  • Ehrliche Auftragsabwicklung
 
Ihr Nutzen
  • Klare Verhältnisse
AVB
Portrait