Allgemeine
Vertragsbedingungen der plan4U, Winterthur
Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages
sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen. Der
Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufs-
und Geschäftsbedingungen. Die "Allgemeinen Bestimmungen"
gelten für alle Produkte und Leistungen, die von plan4U
geliefert werden.
1. Vertragsabschluß
Ein gültiger Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung
von plan4U zustande. Zusatz- und Änderungsvereinbarungen
bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch
plan4U. Der Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich
aus den umseitig und auf der Folgeseite aufgeführten
Leistungsbeschreibungen sowie diesen Vertragsbedingungen.
Prospekte, Dokumentationen, Organisationspläne, Ausschreibungsunterlagen
oder den Vertrag vorbereitende Dokumente bestimmen den Leistungsumfang
nur, soweit sie ausdrücklich einbezogen sind.
2. Lieferung und Leistung
2.1. Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, verbindlich.
2.2. plan4U ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
2.3. plan4U ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt,
mit der Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise
Dritte zu beauftragen.
2.4. Änderungen im Leistungsumfang erfordern eine schriftliche
Vereinbarung über Kosten und Liefertermin.
3. Leistungsverzögerung
3.1. Leistungsverzögerung bei plan4U
3.1.1. Wird plan4U an der rechtzeitigen vertragsgemäßen
Lieferung der Produkte oder der rechtzeitigen vertragsgemäßen
Leistungserbringung durch Energiemangel, Verkehrsstörungen,
Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder Lieferstörungen
beim Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer behindert,
so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.
3.1.2. Wird plan4U die Vertragserfüllung aus den in
Ziffer 3.1.1. genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich,
so wird plan4U von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner
Zahlungsverpflichtung frei. Von der Behinderung und der Unmöglichkeit
wird plan4U den Kunden umgehend verständigen.
3.1.3. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten bzw.
den Vertrag kündigen, wenn plan4U sich in Verzug befindet
und der Kunde plan4U schriftlich unter Androhung des Rücktritts
bzw. der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzt.
Für Rücktritt und Kündigung ist die Schriftform
erforderlich. Sie können erst erklärt werden, wenn
plan4U nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Befindet
sich plan4U mit der Lieferung eines Teils der Produkte in
Verzug und kann der Kunde die anderen Produkte davon unabhängig
nutzen, ist der Kunde lediglich zu einem entsprechenden teilweisen
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.2. Verzug des Kunden
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist plan4U
berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu berechnen.
4. Zurückbehaltung und Aufrechnung
4.1. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von plan4U
nur berechtigt, wenn net plan4U die Forderung anerkannt hat
oder diese rechtskräftig festgesetzt worden ist.
4.2. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder
Leistung aus der Geschäftsverbindung in Verzug, ist plan4U
berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten,
ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet
zu sein.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des
vereinbarten Preises nebst allen Nebenforderungen (z.B. Versandkosten)
im Eigentum plan4U (Vorbehaltsware).
5.2. Der Kunde darf die Produkte nur mit schriftlicher Zustimmung
von plan4U veräußern, vermieten, verpachten oder
sonst darüber verfügen, solange die Produkte Eigentum
von plan4U sind. Insbesondere ist der Kunde in diesem Fall
nicht zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung
der Produkte berechtigt. Der Kunde hat die Vorbehaltsware
pfleglich zu behandeln
5.3. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe
der plan4U-Forderung um mehr als 20%, wird plan4U insoweit
die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.
5.4. Der Kunde hat plan4U den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware
sofort schriftlich mitzuteilen und plan4U in jeder Weise bei
der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür
sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten
Verwendungen trägt der Kunde.
6. Zahlung und Vergütung
6.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage
der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
6.2. Zahlungen werden mit der Lieferung/Leistung fällig
6.3. Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit
diese vom Kunden bereits vor vollständiger Lieferung
selbständig genutzt werden können.
7. Mitwirken des Kunden
7.1. Eine rechtzeitige und vertragsgemäße Leistung
von plan4U ist nur dann möglich, wenn der Kunde seinen
Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.
Neben der eventuell erforderlichen Vorlage des Pflichtenheftes
und der Organisationsabnahme wird der Kunde plan4U unverzüglich
mit allen Informationen versorgen, die zur vertragsgemäßen
Leistungserbringung durch plan4U erforderlich sind.
8. Abnahme
Alle Leistungen von plan4U gelten, wenn sie vom Kunden nicht
ausdrücklich angenommen werden, spätestens 4 Wochen
nach Erbringung der Leistung als abgenommen, es sei denn,
daß zuvor ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird.
Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel
innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde kann Minder- und Fehlleistungen sowie sofort
erkennbare Mängel nur innerhalb 8 Tagen nach Erbringung
der Leistung beanstanden. Sämtliche Beanstandungen haben
schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungspflicht beträgt
6 Monate.
9.2. Bei berechtigter Beanstandung behebt plan4U die Mängel
nach ihrer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch
Ersatzlieferung.
9.3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit
Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen,
daß der Anwender, oder von plan4U nicht beauftragte
Dritte, Änderungen vorgenommen haben.
10. Haftung von plan4U
Über die in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten
Ersatzansprüche hinaus haftet plan4U gleich aus welchem
Rechtsgrund nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt oder wegen Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten
Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend
gehaftet wird. Dies gilt auch für eventuelle Haftung
wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, fehlerhafter
Beratung oder Einweisung, oder wegen Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten. Die Haftung für den Verlust eventuell
verlorener Daten ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der
Kunde nicht entsprechend den Hinweisen von plan4U bzw. im
üblichen Umfang Datensicherung betrieben hat.
Der Höhe nach sind etwaige Schadensersatzansprüche
des Kunden aus welchem Rechtsgrund auch immer, insgesamt auf
CHF 50.000,00 (Fünfzigtausend Schweizer Franken) begrenzt.
11. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen bei plan4U oder den mit ihr
verbundenen Unternehmen verarbeitet.
12. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus
welchem Rechtsgrund unwirksam sein oder werden - so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag
sich ergebenden Streitigkeiten ist Winterthur
plan4U, Winterthur, Februar 2005
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